Traxlib

Lizenzierung einfach erklärt

Alles Wichtige zur Nutzung von Traxlib-Musik


Die Nutzung von Musik aus dem Traxlib-Repertoire ist unkompliziert und rechtssicher. Je nach Einsatzbereich können die Titel kostenfrei genutzt werden oder benötigen eine zusätzliche Lizenz.

Zero-Sync-Fee

  • Lineares TV im DACH-Raum
  • Sendergebundene Mediatheken
  • Unbegrenzte Nutzung pro Produktion
  • Vollständig lizenziert und rechtssicher

Wann wird eine zusätzliche Lizenz benötigt?

Für Produktionen, die nicht primär für eine lineare TV-Ausstrahlung oder den Einsatz in den Sender-Mediatheken hergestellt werden, muss eine Lizenz erworben werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Video-on-Demand-Angebote
  • Streaming-Plattformen
  • Werbung
  • Social-Media-Kampagnen
  • Kinoproduktionen
  • Podcasts
  • Hörfunkbeiträge
  • Weitere öffentliche Aufführungen

Typische Anwendungsfälle

TV & Mediatheken

Gebührenfreie Nutzung im linearen Fernsehen und in sendergebundenen Mediatheken innerhalb der DACH-Region.

Werbung

Werbliche Nutzung für TV, Online, Kino, Radio oder Social Media benötigt eine zusätzliche Lizenz.

Corporate & Social Media

Unternehmensvideos, Imagefilme, Branded Content oder Social-Media-Inhalte müssen gesondert lizenziert werden.

VoD & Streaming

Streaming-Plattformen werden gesondert lizenziert. Da diese Nutzungen internationale Territorien und andere Verwertungsformen umfassen, erstellen wir hierfür ein individuelles Angebot.

Musikmeldungen & Cue Sheets

Mittlerweile setzen die Verwertungsgesellschaften auf Audio-Fingerprinting-Systeme, um den Einsatz von Musik zu protokollieren. Trotzdem sind Musiklisten, sogenannte Cue Sheets, immer noch ein wichtiger Nachweis für Urheber darüber, wie ihre Werke genutzt wurden. Viele Redaktionen bestehen auch weiterhin auf der Einreichung von Musikmeldungen.

Für die Erstellung dieser Musiklisten können Sie entweder in der Track-Info des jeweiligen Titels nachsehen, die sich mit einem Klick auf den Track-Namen öffnet, oder Sie laden sich unseren Katalog herunter. Dort finden Sie unser gesamtes Repertoire mit allen benötigten Metadaten.

Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung von Musikmeldungen benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Fragen und Antworten

Benötige ich für TV-Ausstrahlungen eine zusätzliche Lizenz?

Nein. Für lineare TV-Ausstrahlungen und sendergebundene Mediatheken im DACH-Raum ist keine zusätzliche Synchronisationslizenz erforderlich.

Warum kostet die Musik nichts für die TV-Auswertung?

Die Monetarisierung der Musik erfolgt nutzungsabhängig durch Rahmenverträge mit den Verwertungsgesellschaften. Da dies im linearen TV – im Gegensatz beispielsweise zu Online-Verwertungen – gut funktioniert, können wir die Musik dafür kostenfrei anbieten.

Gilt das auch für Streaming-Plattformen?

Nein. Streaming-Angebote außerhalb sendergebundener Mediatheken benötigen in der Regel eine gesonderte Lizenz.

Ich habe einen Film für das lineare Fernsehen produziert. Darf ich diesen auch bei YouTube veröffentlichen?

Ja. Wenn die primäre Auswertung Ihrer Produktion im linearen TV erfolgt, dürfen Sie diese auch kostenfrei auf YouTube oder Social-Media-Plattformen veröffentlichen.

Kann dieselbe Musik in mehreren Produktionen eingesetzt werden?

Ja. Unsere Musik wird nicht exklusiv lizenziert und kann daher in mehreren Produktionen eingesetzt werden.

Ich bin mir nicht sicher, welche Lizenz ich benötige.

Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des passenden Lizenzmodells für Ihr Projekt.